Agens WFI Inkasso - Kommunales Forderungsmanagement

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Aktuelles aus dem kommunalen Forderungsmanagement

Vier Milliarden für Hessische Kommunen

Wiesbaden. 24.01.2014.
Im aktuellen Doppelhaushalt 2013/2014 des Landes Hessen hat Finanzminister Dr. Thomas Schäfer eine für Kommunen erfreuliche Nachricht. Der Doppelhaushalt weist für den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) im Jahr 2014 ein Allzeithoch aus. Durch gute Steuereinnahmen im Land können den Kommunen erstmals 4,037 Milliarden Euro ohne Zweckbindung zur Verfügung gestellt werden. Dadurch werden den Kreisen, Städten und Gemeinden weitere Handlungsspielräume eröffnet und die kommunale Selbstverwaltung gestärkt.

Von den rund 4 Mrd. Euro entfallen 2.425 Mrd. auf allgemeine Finanzzuweisungen, sogenannte Schlüsselzuweisungen an Gemeinden, an kreisfreie Städte und an Landkreise sowie allgemeine Finanzzuweisungen an den Landeswohlfahrtsverband Hessen. Damit stehen den kommunalen Trägern schon 60% der Finanzausgleichsmasse im Sinne der Sicherung und Stärkung der Kommunalen Selbstverwaltung zur Verfügung, so Finanzminister Schäfer.

Dies sind gute Nachrichten, da mit diesem Instrument auch die Investitionsförderung, Projektförderung und Krankenhausförderung auf hohem Niveau weitergeführt werden kann. Doch reichen diese Mittel aus, um die inzwischen zahlreichen Städte, Kommunen und Gemeinden auch langfristig aus dem Tal der Schulden zu befreien? Es ist ein wichtiger Schritt doch nur einer von zahlreichen Möglichkeiten. Die kommunale Selbstverwaltung könnte hier noch mehr bewegen, mehr Möglichkeiten nutzen, sofern der politische Wille und der Druck der Bevölkerung zunimmt. Die Möglichkeit der Kommunalen Forderungsbeitreibung ist in Hessen zwar besser geregelt als in den anderen Bundesländern, doch alleine der Wille zur Nutzung der Möglichkeit fehlt.

Forderungen der Städte und Gemeinden sowie der Landkreise werden nur zögerlich und mit wenig Erfolg beigetrieben. Verkrustete Strukturen, Buchungsdschungel und sonstige nicht gerade zum Wohl der verschuldeten Kommunen angewandte Mechanismen gilt es aufzubrechen. Ernsthaft, jeder Bürger, welcher seine Rechnungen der Kommune frist- und beitragsgerecht begleicht, möchte natürlich, dass dies alle Bürger so machen. Doch hier liegt auch schon der Kern des Problems. Nicht ernsthaft beigetriebene Forderungen führen zu Kürzungen der kommunalen Leistungen und damit zur Erhöhung von Gebühren und Abgaben. Es muss auf Kommunaler Ebene ein Umdenken her, denn auch hier liegt ein großes Problem der Kommunen und Gemeinden, der Städte und Landkreise. Agens WFI Inkasso mit dem Geschäftszweig Kommunales Forderungsmanagement ist inzwischen für hessische Gemeinden, Städte und Eigenbetriebe erfolgreich tätig. Nutzen auch Sie die Möglichkeit für mehr Einnahmen.

Erstmals über 20 Milliarden Euro offene Forderungen bei Städten und Gemeinden "Kommunen sollten mit Inkassounternehmen zusammenarbeiten"

Berlin, 22. Januar 2014
Die Summe der offenen Forderungen von Städten und Gemeinden ist 2013 nach Schätzungen des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) erstmals über die Marke von 20 Milliarden Euro gesprungen. 2012 hatte dieser Wert noch bei 19,8 Milliarden Euro gelegen. Gleichzeitig wächst aber auch die Zahl der Städte, die besonders stark verschuldet sind. Gerade für diese Kommunen steigt nun der Druck, auf alternative Einnahmen zu setzen – oder Steuern und Abgaben zu erhöhen.

"Trotz guter Konjunktur stehen viele Kommunen in Deutschland, darunter zahlreiche Großstädte vor allem in Westdeutschland, am Rande des finanziellen Abgrunds", so Wolfgang Spitz, Präsident des Inkassoverbandes. Erst jüngst ergab eine Studie von Ernst & Young, dass der Anteil der Städte, deren Pro-Kopf-Verschuldung über 4.000 Euro liegt, seit 2010 von 19 auf 29 Prozent gestiegen ist. "Gerade sie sollten daher die Möglichkeiten nutzen, die sich ihnen durch die Beauftragung von externen Verwaltungshelfern bieten."

Positive Signale zu einer solchen Zusammenarbeit kommen jetzt aus Nordrhein-Westfalen. In NRW sind besonders viele Kommunen überschuldet. Bereits seit zwei Jahren versucht die Landesregierung, Gemeinden mit "schwieriger Haushalts¬situation" über einen Stärkungspakt finanziell zu unterstützen. Der BDIU hält weitere Schritte für erforderlich. "Es gibt bereits Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die mithilfe von Inkassounternehmen niedergeschlagene Forderungen einziehen", erläutert Verbandspräsident Spitz. Ein Beispiel sei Xanten. Die Römerstadt beauftragt bei unbeglichenen Bußgeldforderungen, die sie mit eigenen Mitteln nicht einziehen konnten, einen privaten Inkassodienstleister. Das betrifft vor allem Falschparker aus den benachbarten Niederlanden. Die Zusammenarbeit läuft so erfolgreich, dass die Verwaltung über weitere Schritte einer Zusammenarbeit nachdenkt.

"Dieser Weg steht auch anderen Kommunen in NRW offen", erklärt Spitz. So teilte die Landesregierung am 25. November 2013 als Antwort auf Anfrage des Landtagsabgeordneten André Kuper mit, dass Kommunen nach einer Einzelfallprüfung selbst entscheiden können, ob sie ein Inkassounternehmen im Wege der sogenannten Verwaltungshilfe beauftragen. Voraussetzung ist, dass sie selbst bereits erfolglos eine Realisierung der Forderung versucht haben. "Viele Kommunen in anderen Bundesländern beauftragen bereits Inkassodienstleister mit dem Einzug niedergeschlagener Forderungen", so Spitz. Ein Beispiel sei die hessische Landeshauptstadt Wiesbaden. "Insbesondere für die Städte und Gemeinden im Stärkungspakt wäre es jetzt sinnvoll, einen solchen Weg ernsthaft zu prüfen", fordert Spitz. "Mehreinnahmen sind möglich und die Belastungen der finanzstarken Kommunen, die in den Stärkungspakt einzahlen müssen, sowie die der Steuerzahler könnten so abgefedert werden."

Mitteilung des Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen vom 22. Januar 2014